05.10.2015

Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Einrichtungen

magwas news blanko dunkel

"Die Vorbereitungen zum Start des neuen Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sind abgeschlossen", informiert Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas alle vogtländischen Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen und von den Fördermaßnahmen profitieren möchten. Entsprechende Projektvorschläge können bis zum 13. November bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) in Höhe von 140 Mio. Euro veranschlagt.

100 Mio. Euro dieses Investitionsprogrammes stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung an die Kommune bewilligt. Die Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro stehen in drei Jahresraten 2016 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2016 vollständig verpflichtet werden. Dies ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Das Programm wird im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms einmalig durchgeführt, eine Fortsetzung ist nicht vorgesehen. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 13. November 2015 Projektvorschläge zu unterbreiten. Weitere Informationen zu Förderbedingungen und zur Antragsstellung erhalten Sie unter folgendem Link:

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