25.08.2014

Luftrettung in Obergöltzsch weiterhin gesichert

Hubschrauber

Klinik strebt an, „Landestelle öffentlichen Interesses (PIS)“ zu werden Auch künftig soll der Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Obergöltzsch für Einsätze der Luftrettung zur Verfügung stehen. Dieses positive Signal ging heute von einem Arbeitsgespräch aus, zu welchem sich Vertreter der Klinikleitung, die 2. Beigeordnete des Landrates, Anneliese Ring sowie die Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas zusammengefunden hatten.

Notwendig geworden war der Termin, weil eine neue EU-Verordnung, Änderungen des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsordnung nach sich zieht. Seitens der Klinikleitung wurden deshalb Befürchtungen laut, dass die flächendeckende effiziente Luftrettung gefährdet sein könnte und der Landeplatz sogar geschlossen werden müsste. Magwas war guter Dinge die Befürchtungen aus dem Weg zu räumen. „Laut dem zuständigen Bundesverkehrsministerium muss keine Landestelle geschlossen werden. Bisherige Hubschrauberlandeplätzen werden in so genannte „Landestellen von öffentlichem Interesse“ (PIS) umgewandelt. Rodewisch hat die besten Bedingungen dafür! Davon konnte ich mich vor Ort überzeugen. Neben einem Windsack und den notwendigen Warnleuchten, steht eine weitaus größere Freifläche als vorgeschrieben zur Verfügung. Das stimmt uns alle positiv“, so die Bundestagsabgeordnete. Gegenwärtig werden alle Landeplätze in Sachsen vom ADAC auf ihre baulichen Merkmale hin untersucht. Bundesseitig wird das Änderungsgesetz in den nächsten Wochen im Bundestag beraten. „Gerade für unseren ländlichen Raum ist eine leistungsfähige Luftrettung von Akutpatienten enorm wichtig. Für ein Krankenhaus ist ein Hubschrauberlandeplatz immer auch Standortvorteil und somit stets zu unterstützen“, so die Bundestagsabgeordnete.

Hintergrund: Die EU-Verordnung (Nr. 965/2012) regelt ab dem 28.10.2014 verbindlich die Anforderungen für den sicheren Flugbetrieb mit zivilen Hubschraubern durch gewerbliche Luftfahrtunternehmen und Luftrettungsunternehmen. In Deutschland erfüllen viele Landestellen an Krankenhäusern diese Vorschriften nicht. Diese Landestellen werden weder als genehmigte Flugplätze betrieben noch als Örtlichkeit von öffentlichem Interesse genutzt und unterliegen keinerlei behördlicher Aufsicht. Die baulichen Voraussetzungen für einen regelmäßigen Rettungshubschrauber-Betrieb (z. B. Markierungen, Brandschutz) sind an einigen Landestellen unzureichend. Die meisten Landestellen an Krankenhäusern werden heute als „Außenlandestellen“ auf Basis von Ausnahmeregelungen genutzt. Aktuell ist geregelt, dass eine Landung zur „Abwehr von Gefahr für Leib und Leben“ erfolgen dürfe, wenn der Pilot dies für durchführbar und sicher hält. Nach Schätzungen aus dem Jahr 2011 gehen die Luftrettungsunternehmen deutschlandweit von etwa 1.600 Außenlandestellen an Krankenhäusern aus.