Die Bundesregierung stellt auf Beschluss des Bundestages 2016 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Bundesmittel sind im aktuellen Haushaltsjahr zu binden. Sie werden in fünf Jahresraten (2016 bis 2020) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verteilung ist wie folgt vorgesehen: 5% in 2016, 25% in 2017, 30% in 2018, 25% in 2019 und 15% in 2020. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Der Bund übernimmt 2/3.
Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% reduzieren. Kommunen, die über geeignete Projekt verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) bis zum 19. April 2016 Projektvorschläge zu unterbreiten. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten Sie auf: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Aufrufe/Ablage_Meldungen/nps-2016-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2