Bundestag
09.11.2016

Demenzforschung - Medizinischen Fortschritt und Schutz Betroffener in Einklang bringen

magwas news blanko

Im Deutschen Bundestag steht am Freitag das 4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zur Beschlussfassung. Mit diesem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen künftig auch sogenannte fremdnützige Arzneiprüfungen mit Demenzkranken dann zugelassen werden, wenn diese vorab in Zeiten vollständiger geistiger Kräfte einer Teilnahme an solchen Studien im Fall später auftretender Demenz zugestimmt haben. Bisher ist dies nicht möglich. Bereits heute stehen nach Monaten intensiver Debatte im Bundestag in zweiter Lesung drei Änderungsanträge aus der Mitte des Parlaments zur Abstimmung.

Die Bundestagsabgeordnete aus dem Vogtland, Yvonne Magwas (CDU) hat dabei dem Antrag der Gruppe um ihre sächsische Kollegin Maria Michalk, der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der derartige klinischen Tests unter Festlegung strenger Konditionen zulässt, zugestimmt. Yvonne Magwas: „Die Verbreitung von Demenzkrankheiten nimmt leider nicht zuletzt wegen der stetig steigenden Lebenserwartung immer mehr zu. Bis heute sind keine ursächlichen Behandlungsmethoden dieser Krankheit, die die Betroffenen und ihre Familien häufig sehr stark belastet, gefunden. In der Forschung waren bislang klinische Prüfungen nur dann erlaubt, wenn sie das Ziel hatten, dem Probanden selbst bereits zu Lebzeiten zu helfen.

Künftig sollten hier auch fremd- bzw. gruppennützige Tests erlaubt sein, also solche, die der Heilung/Behandlung künftigen Generationen von Demenzkranken dienen. Auch aus ethischen Gründen spricht für mich nichts gegen die Teilnahme an solchen Tests, wenn ein vollständig gesunder, einwilligungsfähiger Mensch nach umfassender Aufklärung, entscheidet, im Falle einer später auftretenden Demenz einen Beitrag zur Erforschung dieser Krankheit für spätere Generationen leisten zu wollen. Das im von mir unterstützten Antrag vorgesehene Widerspruchsrecht für den Betreuer räumt dem Umfeld des Betroffenen zudem ein sinnvolles Korrektiv ein, falls die Umstände im Einzelfall später eine Neubewertung der Situation erforderlich machen, weil das konkrete Studienvorhaben dem Betreuer missfällt. Außer Frage steht für mich, dass gruppennützige Forschung mit nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (z.B. Menschen mit einer geistigen Behinderung von Kindheit an) auch in Zukunft verboten bleiben muss.“