Das höchste Armutsrisiko in Deutschland haben Alleinerziehende. Sollten sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen. In diesem Fall springt der Staat ein und zahlt einen Vorschuss. Nachdem sich Bund und Ländern einigten, wurde zum 1. Juli 2017 der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Seitdem ist die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht und sie Bezugsdauer nicht mehr auf sechs Jahre befristet worden. Nun sollen die nachlässigen Unterhaltspflichtigen stärker in die Pflicht genommen werden. Dazu erklärt Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Vom staatlichen Unterhaltsvorschuss profitieren mehr als 700.000 Alleinerziehende und Kinder! Gut, dass wir ihn im Sommer 2017 ausgeweitet haben, denn vor allem Alleinerziehende sind vom Armutsrisiko betroffen. Gleichzeitig bleibt diese Zahl auch Mahnung an alle unterhaltspflichtigen Elternteile, die diesen nicht oder nicht regelmäßig zahlen. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, säumige Unterhaltspflichtige zur Zahlung zu bewegen.“