Allgemein
21.09.2018

Urteil gegen Grapscher
Ermutigung für alle betroffenen Frauen

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Tobias Koch

Straftat Grabschen: Das Amtsgericht München veröffentlichte nun ein Urteil aus Februar 2018 wegen sexueller Belästigung durch „Grapschen“. Ein Mann wurde wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt.

"Wir begrüßen das Urteil des Amtsgerichts München, denn es ist eine Ermutigung für alle Frauen, die sexuell belästigt und gegen ihren Willen begrapscht werden, den entscheidenden Schritt zu wagen und ihre Peiniger anzuzeigen", so Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Grabschen/ sexuelle Belästigung ist seit November 2016 offiziell eine Straftat - dank dem Druck der Union.