CORONA
28.03.2020

Zuschuss-Soforthilfe beschlossen!

SP Soforthilfen

Bundestag und Bundesrat haben in dieser Woche wichtige SOFORTHILFEN in Form von ZUSCHÜSSEN für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) beschlossen. Es ist ein Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, durch u.a. laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Zuschuss ist komplementär zum Programm des Freistaates Sachsens möglich.

  • Das Programmvolumen beträgt insgesamt 50 Mrd. Euro.
  • Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate - je nach Betriebsgröße.
  • Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate - je nach Betriebsgröße.
  • Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Folgen im Zuge der Corona-Krise eingetreten sind. Der Betrieb darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein (Schadenseintritt nach dem 11. März).
  • Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgt durch die Länder. Gegenwärtig wird an einem einfachen unbürokratischen Antragsverfahren gemeinsam mit den Bundesländern gearbeitet. Sobald - voraussichtlich in der nächsten Woche - klar ist, wo beantragt werden kann, folgen an dieser Stelle Informationen.

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