CORONA
12.11.2020

Abschlagszahlung für Novemberhilfen
Update Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfen steht. Damit die Unterstützung schnell ankommt, haben sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzminisiterum auf folgende Modalitäten geeinigt:

1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).

4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.