Die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar beschlossen, den Lockdown vorerst bis Ende Januar zu verlängern. Aufgrund der hohen Infektionszahlen gilt für Sachsen der Lockdown bis zum 7. Februar. Diese notwendige Verlängerung stellt besonders berufstätige Eltern vor Herausforderungen. Um ihnen Planungssicherheit bei der Betreuung ihrer Kinder zu geben, wurde im Plenum die Regelung zum Kinderkrankengeld für diese Jahr geändert und den Anspruch verdoppelt.
Für 2021 gilt:
- Anspruch pro Elternteil und Kind: 20 Tage (ursprünglich 10 Tage)
- Anspruch einer oder eines Alleinerziehenden: 40 Tage (ursprünglich 20 Tage)
Die Kinderkrankentage können auch komplett verwendet werden, wenn aufgrund der Schul- oder Kitaschließungen eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist. Dabei genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung. Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns und gilt bei Kindern unter zwölf Jahren. Die Neuregelung ist rückwirkend ab 5.1.2021 gültig.
Für nähere Informationen finden Sie hier: Frage-Antwort-Übersicht der Bundesregierung