Chris Gonz
Die Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und verbessert! U.a. gibt es nun ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, Abschlagszahlungen werden für alle Antragsberechtigten ausgezahlt und zudem weitere Kostenpositionen anerkannt, z.B. Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sowie Investitionen für Digitalisierung und bauliche Modernisierung. Das kommt besonders dem Einzelhandel zugute. Außerdem konnte für die Soloselbständigen die Betriebskostenpauschale „Neustarthilfe“ erweitert werden. Die maximale Höhe beträgt nun 7.500 Euro und ist nun auch zugänglich für unständig Beschäftigte. Damit soll besonders Künstlern wie Schauspielern geholfen werden.
"Die neuen Beschlüsse vom 19. Januar verlangen besonders unserer Wirtschaft viel ab. Deshalb ist es wichtig, dass die Unterstützungsangebote dort ankommen, wo sie gebraucht werden", so Yvonne Magwas.
Übersicht zu den vom Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium geeinten Modalitäten: Term Sheet Überbrückungshilfe III
Die Beantragung soll noch im Laufe des Monats Januar möglich sein.