Allgemein
10.06.2021

Vogtländische Vereine profitieren vom neuen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine wird weiter vereinfacht

1TK9423 a Kopie
Tobias Koch

Mit dem neuen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wird das deutsche Transparenzregister auf ein Vollregister umgestellt. Unnötige bürokratische und finanzielle Hürden für Vereine konnten verhindert werden.

Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstagabend das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz verabschieden. Mit der Umstellung des Transparenzregisters auf ein Vollregister soll verhindert werden, dass Unternehmen und Vereine zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Im Vorfeld des Gesetzbeschlusses hatten sich zahlreiche Vereine aus dem Vogtland an die Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas gewandt und die damit verbundenen finanziellen und bürokratischen Hürden kritisiert. Die Tatsache, dass vergangene Gesetzesänderungen und die zu erhebenden Gebühren seit 2017 nicht ausreichend kommuniziert und folglich gerade viele Vereine durch die entsprechenden Gebührenbescheide überrascht wurden, ist ein sehr unerfreulicher Umstand. Die Kritik ist nachvollziehbar. Deshalb hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den parlamentarischen Beratungen erfolgreich für Lösungen eingesetzt, sodass die Vereine nicht zusätzlich finanziell und bürokratisch belastet werden.

So wird eine automatische Datenübertragung vom Vereins- in das Transparenzregister geschaffen. Für Vereine entfällt damit die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister. Für gemeinnützige Vereine wird darüber hinaus die Gebührenbefreiung weiter vereinfacht. Ab 2024 soll mit Einführung des Zuwendungsregisters eine automatische Meldung über die Gemeinnützigkeit und damit eine automatische Gebührenbefreiung möglich sein. Bis dahin müssen gemeinnützige Vereine einmalig für den Zeitraum 2021-2023 bei ihrem Antrag auf Gebührenbefreiung lediglich versichern, dass für sie die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Übermittlung des Bescheides vom Finanzamt entfällt somit.

Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas: „Ich bedauere, dass es in den letzten Monaten bei den Vereinen bezüglich des Transparenzregisters zu vielen Unsicherheiten gekommen ist. Mir ist es wichtig, dass Vereine finanziell und bürokratisch so weit wie möglich entlastet werden. Gerade für den ländlichen Raum, wie unserem Vogtland, ist eine vielfältige Vereinslandschaft von großer Bedeutung. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir das Ehrenamt beim neuen Transparenzregister von der Eintragungspflicht befreit und den Antrag zur Gebührenbefreiung vereinfacht haben.“

Zur Vorstellung aller Details des Gesetzes lädt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion alle Vereine herzlich zu einer digitalen Veranstaltung am 15. Juni 2021, 18 Uhr mit ihrer finanzpolitischen Sprecherin Antje Tillmann und dem zuständigen Fachpolitiker Sepp Müller ein. Wenn Sie teilnehmen und sich austauschen möchten, melden Sie sich gern im Büro von Yvonne Magwas unter yvonne.magwas@bundestag.de an. Sie erhalten dann die Anmeldedaten und weitere Infos.