CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas informiert über die Wiedereinführung der Zuschussförderung des KfW-Programms Altersgerechtes Umbauen Die Bundesregierung will die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum weiterhin unterstützen.
Aus diesem Grund wurde am 1. Oktober 2014 die Zuschussförderung des KfW-Programms Altersgerechtes Wohnen als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden KfW-Darlehensprogramm wieder eingeführt.Damit können insbesondere selbst nutzende Wohnungseigentümer, Wohneigentümergemeinschaften und Mieter Zuschüsse erhalten. Die Berichterstatterin für altersgerechtes Umbauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und das Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Bau im Deutschen Bundestag Yvonne Magwas hat dieses Programm mit erarbeitet und erklärt: Mit Blick auf den demografischen Wandel müssen wir das Angebot an altersgerechten Wohnungen gerade auch im Vogtland dringend erweitern, damit ältere und behinderte Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Dass erstmals auch kriminalpräventive Maßnahmen durch das Programm bezuschusst werden können, war stets Forderung aus Sachsen und trägt dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis älterer Menschen Rechnung. Das Programm leistet konkrete Hilfe für eine älter werdende Gesellschaft. Der Bundeshaushalt sieht für die Neuauflage des Programms Mittel in Höhe von 54 Millionen Euro bis 2018 vor. Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung verknüpft werden. Sie fördern zusätzlich auch Maßnahmen zum Barriereabbau und zur Steigerung der Einbruchssicherheit. Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren nun also drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen.
Finanziert werden bis zu 8 % der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4000 Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard Altersgerechtes Haus können Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Anträge noch vor Beginn der Baumaßnahmen direkt bei der KfW gestellt und die Arbeiten durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
Hintergrund: Derzeit sind insgesamt nur 600.000 bis 800.000 Wohnungen altersgerecht. Das sind gerade einmal 1 bis 2 Prozent des Gesamtbestandes. Bis 2030 sind laut einer Studie der Prognos AG rund 2,9 Millionen Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von rund 50 Milliarden Euro baulich anzupassen. Weitere Informationen zur Zuschussförderung des KfW-Programms Altersgerechtes Umbauen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Anhang sowie der Homepage www.kfw.de .
» Merkblatt zum KfW-Zuschussprogramm "Altersgerechtes Umbauen