Allgemein
06.11.2015

"Geschäftemacherei mit dem Tod ist ethisch nicht tragbar!"

magwas news blanko dunkel

Sterbebegleitung: Yvonne Magwas, MdB, begrüßt Beschluss des Deutschen Bundestages:

Der Deutsche Bundestag hat eine Neuregelung der Sterbehilfe beschlossen. Als Grundlage hatten insgesamt vier unterschiedliche Anträge gedient, und die Bandbreite reichte dabei von einem umfassenden Verbot der Suizidbeihilfe bis hin zu der Forderung, überhaupt keine gesetzlichen Regelungen zu treffen, und dafür die Art und Weise der Suizidassistenz weitgehend freizugeben.

360 Bundestagsabgeordnete haben parteiübergreifend für den Gruppenantrag der Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) u. a. gestimmt. Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas gehört zu den Unterstützern dieses Gesetzes und zeigt sich folgerichtig erleichtert: "Im Mittelpunkt dessen, was die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen hat, stand und steht der Mensch", so Frau Magwas, die in diesem Zusammenhang auch darauf hinweist, dass es nicht nur "eine große Furcht vor einem anoymen oder einsamen Sterben gibt, sondern auch Ängste vor Kontrollverlust und einem Ausgeliefertsein im Rahmen einer medizinisch-technischen Überversorgung." In solchen Fällen müsse es betroffenen Menschen zugestanden werden, die Hoheit über ihr Leben und ihr Sterben zu behalten: "Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht!", so die 35jährige Vogtländerin. Eine klare Absage haben die Bundestagsabgeordneten einer geschäftsmäßigen Sterbebegleitung erteilt: "Der Gedanke, dass Geschäftemacher mit Menschen Geld verdienen, die einen Freitod nur deshalb erwägen, weil sie irrtümlich denken, sie würden anderen zur Last fallen, ist unerträglich und gehört unter Strafe gestellt", stellt sie fest. Suizidbeihilfe als Dienstleistungsangebot könnte Sterbende unter Druck setzen, zeigt sich Magwas überzeugt, und "eine Normalisierung oder gar Professionalisierung einer Suizidbeihilfe wäre ein völlig falsches Signal. Geschäftemacherei mit dem Tod ist ethisch nicht tragbar!" Es gelte im Gegenteil, bei alledem das Thema "Suizidprävention" nicht aus den Augen zu verlieren. Yvonne Magwas betont deshalb weiter, dass der Deutsche Bundestag bereits am Donnerstag eine Reform der Palliativ- und Hospizversorgung auf den Weg gebracht hat. Es gelte, die medizinische Begleitung von Sterbenden zu Hause, in Hospizen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiter zu verbessern, so die Bundestagsabgeordnete. Dies, weil eine deutliche Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung vor allem Leid und Schmerz lindert, so Magwas, die auch hervorhebt, dass "für mich als Christ eine moderne Palliativmedizin sowie eine menschliche Hospizarbeit, die sich um den Körper und um die Seele kümmert, gelebte Barmherzigkeit bedeuten." Insofern sei das neue Sterbebegleitgesetz in ihren Augen nicht nur juristisch wasserdicht, sondern darüber hinaus auch ethisch überzeugend. Dem Beschluss, dem vom Grundsatz her auch die Bundesärztekammer folgt, war eine lange Debatte voraus gegangen, die "intensiv und sehr würdig" geführt worden sei, so Frau Magwas weiter. Dabei habe es sich niemand leicht gemacht, was ihrer Ansicht nach nicht nur für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gelte, sondern für die gesamte Gesellschaft: "Auch hier im Vogtland haben die Menschen sehr kontrovers und emotional diskutiert", betont sie. Und in all den zahlreichen Gesprächen habe sie erfahren dürfen, dass es für sterbewillige Menschen am Wichtigsten sei, "auf ihrem letztem Weg menschliche Zuwendung zu erfahren." Es gehe deshalb immer darum, "eine würdige Begleitung beim Sterben zu gewährleisten", so Yvonne Magwas, die in diesem Zusammenhang auf eine neue Studie der "Bertelsmann-Stiftung" verweist. Danach würden sich 76 Prozent der Befragten wünschen, dass sie der Tod in der vertrauten Umgebung zu Hause ereilt.

Gleichwohl sei aktuell die Erfüllung dieses Wunsches im Alter aber nur jedem Fünften vergönnt. Hierauf müsse die Politik Antworten geben, so Magwas. Hintergrund: Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Gesetzesstand, der von der neuen Regelung zur Sterbehilfe nicht berührt wird. Passive Sterbehilfe: Bei der passiven Sterbehilfe spricht man auch vom „Sterben zulassen“. Auf lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen wie beispielsweise eine künstliche Flüssigkeitszufuhr wird bewusst verzichtet. Der Mensch hat das Recht, am eigenen Sterben nicht durch lebenserhaltende Maßnahmen gehindert zu werden. Daran soll sich nichts ändern. Indirekte Sterbehilfe: Die indirekte Sterbehilfe beschreibt eine mögliche Beschleunigung des Todes als nicht beabsichtigte Nebenwirkung bei der medikamentösen Schmerzlinderung und Behandlung der Krankheitssymptome. Diese Art der Sterbebegleitung ist und bleibt weiterhin nicht strafbar. Hier besteht Rechtssicherheit für die Ärzte. Aktive Sterbehilfe: Die aktive Sterbehilfe oder auch Tötung auf Verlangen, setzt ein aktives Eingreifen eines Dritten voraus. Dieser muss durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt sein, zum Beispiel das gezielte Spritzen eines Giftes. Tötung auf Verlangen ist gemäß §216 StGB in Deutschland verboten. Suizidassistenz: Suizidassistenz oder Beihilfe zur Selbsttötung bedeutet, einem Menschen der sich selbst töten möchte dabei zu helfen; zum Beispiel durch eine Bereitstellung eines Bechers mit einem tödlichen Gift.

In Deutschland ist die Beihilfe zum Selbstmord in der Regel nicht strafbar. In 14 Ländern Europas (z.B. in Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Norwegen) ist Suizidassistenz verboten.