Bau
28.06.2018

Das Baukindergeld kommt!
Ohne Quadratmeter-Begrenzung - das ist gut für Familien und gut für den ländlichen Raum

Baukindergeld V2
Tobias Koch/Magwas

Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD vom Dienstag und der nächtlichen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag ist endgültig sicher, dass und wie genau das Baukindergeld umgesetzt wird.

„Das Baukindergeld kommt ohne Quadratmeter-Begrenzung. Das ist gut für Familien und gut für den ländlichen Raum“, so die vogtländische CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas.


Wie im Regierungsprogramm von CDU und CSU vorgesehen, werden so Familien mit Kindern bei der Neuschaffung und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Es wird ein Zuschuss von 1.200 Euro je Kind für einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Also 12.000 Euro pro Kind. Dabei gilt eine Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, wobei pro Kind noch einmal 15.000 Euro Freibetrag oben aufkommt. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.

Das Programm wird von der KfW durchgeführt und ist Bestandteil eines breiten bau- und wohnungspolitischen Instrumentenmix des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Die Antragstellung soll ab September möglich sein. Der Anspruch gilt für alle Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch für Neubauvorhaben, von denen die Kommune nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte. Das Programm läuft bis Ende 2020.

Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie. Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Anspruchsberechtigt sind die Eltern. Die berücksichtigungsfähigen Kinder wohnen pflichtig ebenfalls im geschaffenen Wohneigentum und der Antragsteller/die Antragstellerin beziehen das Kindergeld oder erhalten den Kinderfreibetrag. Nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung vorgelegt werden.

Anders als von der SPD in den letzten Wochen vertreten, wird es keine weiteren Einschränkungen beim Baukindergeld geben, insbesondere auch keine Begrenzung der Wohnfläche. „Die von der SPD vorgeschlagene Wohnflächenbegrenzung war lebensfremd und hätte sich negativ auf ländliche Räume ausgewirkt, wo der Bestand zumeist große Bauflächen hat. Das wollten wir als Union ausdrücklich nicht und haben erfolgreich nachverhandelt“, so die Bundestagsabgeordnete Magwas.