Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Hierfür stehen für 2018 75 Mio. Euro zur Verfügung. Zudem erhöht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimt (BMI) die Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Mio. Euro. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage für den Einbruchschutz.
Die vogtländische CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas sagt dazu: „Davon profitiert jeder. Die Zuschüsse ermöglichen älteren Menschen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und auch Familien kommt eine komfortablere Wohnqualität zu Gute. Wichtig ist, dass wir dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht werden und mehr Mittel für Investitionen in den Einbruchschutz bereitstellen.“
Das BMI und die KfW fördern mit den Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrien im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Im letzten Jahr wurden die Förderbedingungen beim Einbruchschutz durch einen abgesenkten Mindestinvestitionsbetrag sowie eine gestaffelte Zuschussförderung noch verbessert. So konnten 2017 rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert werden.
Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben einfach im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite: www.kfw.de/info-zuschussportal <http://www.kfw.de/info-zuschussportal> oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800/5399002 erhältlich.