Bundestag
21.02.2019

Das ungeborene Leben wird auch zukünftig geschützt
Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

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Tobias Koch

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 21. Februar 2019 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch.

"Ich begrüße, dass das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erhalten bleibt. Das ungeborene Leben wird so auch zukünftig geschützt. Das steht für mich an oberster Stelle! Ebenso ist es wichtig, dass die Konfliktberatung in anerkannten Beratungsstellen in ihrer Bedeutung als umfassende ergebnisoffene Familienberatung nicht an Bedeutung und Wichtigkeit verliert. Familien werden in diesen Situationen nicht allein gelassen. Zudem wird mit dem Gesetz der Zugang zu Information für die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, verbessert. Das ist wichtig, denn für die betroffenen Frauen ist es unerlässlich, dass ihnen umfassend, sachgerecht und ohne Geschäftsinteresse dahinter geholfen wird. Darüber hinaus erfahren Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zukünftig mehr Rechtssicherheit", so Yvonne Magwas.