CORONA
19.03.2020

Steuerliche Erleichterungen für Betriebe
Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus

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Das Bundesfinanzministerium (BFM) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgenden Erleichterungen

  1. Die Herabsetzung der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-
    Vorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der
    Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der
    Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden.

  2. Die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer
    soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind
    vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die
    Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung
    der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde

  3. Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommen-, Körperschaft- und
    Umsatzsteuerrückständen werden ausgesetzt, wenn das Unternehmen
    von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen
    erlassen werden.

Voraussetzung für diese Erleichterungen ist ein Antrag des Unternehmens unter Darlegung der Verhältnisse beim örtlich zuständigen Finanzamt:

Die Telefonzentrale des Plauener Finanzamtes ist unter 03741/7189-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-plauen.smf.sachsen.de erreichbar.

Sonstiges: Die Lohnsteuer und auch die Abgeltung-/Kapitalertragsteuer behalten die Unternehmen und Selbständigen für ihre Arbeitnehmer und Kapitalanleger ein. Diese Beträge schuldet nicht das Unternehmen/der Selbständige und können daher in der Regel nicht gestundet werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des BFM.

Weitere Informationen zum Thema Steuern und Finanzen in Corona-Zeiten finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen.

Mehr Informationen zu den Maßnahmen des Bundes, um die Wirtschaft zu schützen finden Sie hier.