CORONA
25.03.2020

Bund unterstützt bei Corona-Ausfällen
Schutzschild für Familien:

Schutzschild Familien
Tobias Koch

Um Eltern und Kindern in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, wurden heute im Deutschen Bundestag mit der Entschädigungsregelung für Verdienstausfall bei Kita-/Schulschließung und dem Notfall-Kinderzuschlag wichtige Maßnahme für Familien auf den Weg gebracht.

Die Corona-Krise ist für alle eine große Herausforderung, besonders für Familien. Damit diese nicht in eine finanzielle Schieflage geraten, hat der Bund ein Schutzschild mit verschiedenen Hilfen und Maßnahmen für Eltern und ihre Kinder in die Wege geleitet.

„Die Corona-Pandemie bringt gerade für Eltern kleiner Kinder große Herausforderungen mit sich. Oft haben sie keine anderen Betreuungsmöglichkeiten und müssen teilweise unbezahlten Urlaub nehmen. Das trifft auch auf viele Familien im Vogtland zu. In dieser angespannten finanziellen Situation greift der Bund mit seinen Maßnahmen den Familien unter die Arme“, so Yvonne Magwas.

Die wesentlichen Maßnahmen sind:

1. Entschädigung bei Kita-/Schulschließung

Eltern, die aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas zur Eindämmung der Corona-Krise einen Verdienstausfall erleiden, können ab dem 30. März eine Entschädigung von 67 Prozent des Ausfalls erhalten. Voraussetzungen dafür sind zum einen, dass die Betreuung der Kinder nicht anderweitig möglich ist und zum anderen, dass Überstunden sowie Urlaub ausgeschöpft sind.

Der Anspruch gilt für maximal sechs Wochen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf monatlich 2.016 Euro. Eltern, deren Kinder älter als zwölf Jahre alt sind, sind von der Regelung ausgeschlossen. Eine Entschädigung wird nicht für den Zeitraum gezahlt, in denen die Betreuungseinrichtung, z.B. wegen der Schulferien, ohnehin geschlossen wäre. Die Reglung ist befristet bis Ende des Jahres gültig. Der Arbeitgeber übernimmt die Auszahlung, die er dann bei der zuständigen Landesbehörde erstatten lassen kann. Weitere Informationen gibt es unter

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung?fbclid=IwAR3YA7V4YCpWiagMh_p4ra4-Nc0RId9S2yiljkutytpyi22GvoDQo5Wz8RM

und

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket.html

Die Entschädigungsregelung ist Teil des Infektionsschutzgesetzes.

2. Notall-Kinderzuschlag (KiZ)

Für Familien, die wegen Corona weniger Einkommen haben, gilt ab dem 1. April der Notfall-KiZ. Damit können Eltern mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt werden. Dabei wird die Berechnungsgrundlage des Durchschnittseinkommens von ursprünglich sechs Monaten auf einen Monat verringert. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Dabei gelten folgende Mindestgrenzen für Einkommen, die nicht unterschritten werden dürfen: Alleinerziehende 600 Euro und Paare 900 Euro (brutto). Um Familien im Kinderzuschlag einfacher zu unterstützen und Familienkasse zu entlasten, soll zudem für Familien, die bereits den maximalen Kinderzuschlag beziehen und deren Bewilligung bald ausläuft, der Bezug des Kinderzuschlags automatisch für sechs weitere Monate verlängert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Eltern haben drauf Anspruch, wenn sie zwar genug für sich selbst verdienen, aber es nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Anträge und weitere Informationen gibt es unter:

www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Der Notfall-KiZ ist Teil des Sozialschutz-Paketes, welches am 29. März in Kraft treten soll.