CORONA
06.04.2020

Nachbesserungen bei Liquiditätshilfen für Mittelstand beschlossen!

Nachbesserungen bei Liquiditaetshilfen
Tobias Koch

Ein neuer „KfW-Schnellkredit“ soll Unternehmen ab 10 Beschäftigen über die Krise helfen. Vor allem bei der Laufzeit und den Sicherheiten hat das Kabinett heute nachgebessert. Damit soll die dringend benötigte Liquidität schneller bei den Unternehmen ankommen.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • Bei außerplanmäßigen Tilgungen oder bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits werden keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben.

Voraussetzung ist, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat.

Weitere Infos auf der Seite des Finanzministeriums.