Der Konkurs des Touristikkonzerns Thomas Cook hat hunderttausende Urlauber betroffen, auch Vogtländer. Aufgrund der bisherigen Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie standen staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum. Deshalb hat der Bund beschlossen die Verbraucher freiwillig zu entschädigen und den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem auszugleichen, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben. Seit Anfang Mai kann man sich dafür auf dem Thomas-Cook-Bundesprotal registrieren lassen. In vier Wochen ist nun Anmeldeschluss.
„Die Thomas-Cook-Pleite war und ist ein präsentes Thema in meinen Bürgersprechstunden. Neben der Enttäuschung über den geplatzten Urlaub, spielt natürlich auch der finanzielle Aspekt eine entscheidende Rolle. Einige Vogtländer haben schon die Ausgleichszahlungen des Bundes online geltend gemacht, erste Auszahlungen erfolgten bereits Anfang August. Nun ist es wichtig, dass alle Betroffenen, die diese Möglichkeit noch nicht genutzt haben, sich bis zum 15. November 2020 auf dem Portal anmelden. Die Verbraucher dürfen am Ende nicht die Leittragenden sein", so Yvonne Magwas.
Für die freiwillige Ausgleichszahlung ist neben der Anmeldung im Thomas-Cook-Bundportal auch die Anmeldung beim zuständigen Insolvenz- bzw. Konkursverwalter und der Zurich-Versicherung erforderlich. Einen Wegweiser und Hilfestellung gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html
Bei Rückfragen oder Probleme beim Anmeldeprozess kann man sich werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr über die extra eingerichtete Bürger-Hotline unter der Rufnummer 0361 606 670 12 unterstützen lassen.