Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit heute Nachmittag freigeschaltet und online.
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Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.
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Unternehmen können Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
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Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.
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Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen.
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Weitere Informationen, Sonderregelungen für Einzelhändler und Antragstellung hier: