Verschiedene Medien berichten über signifikante Mehreinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die neue Haushaltsabgabe. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und die zuständige Berichterstatterin Yvonne Magwas: "Sollten sich die in den Medien gehandelten Zahlen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestätigen, ist eine weitergehende Absenkung des Rundfunkbeitrages als bereits vorgesehen nötig. ARD und ZDF haben in der Vergangenheit immer betont, dass die Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf die Haushaltsabgabe aufkommensneutral erfolgen soll. Die mutmaßlichen 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen in vier Jahren böten für eine Beitragssenkung genügend Spielraum. Der sollte nun auch ergriffen werden. Eine stärkere Senkung würde helfen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung zu sichern."
Hintergrund: Durch die Einführung der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zum 1. Januar 2013 werden deutlich mehr Beitragszahler erfasst und die Beitragsgerechtigkeit wurde wieder hergestellt. Vom 1. April 2015 an soll der Rundfunkbeitrag, so der Beschluss der Ministerpräsidenten, von derzeit 17,98 Euro monatlich auf 17,50 Euro sinken. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte seinerzeit empfohlen, den Beitrag um 73 Cent auf 17,25 Euro zu senken.