15.10.2015

Übersicht Asyl-Paket

magwas news blanko dunkel

Abbau von Fehlanreizen, Asylverfahren beschleunigen, Menschen mit guter Bleibeperspektive schneller integrieren

1. Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz Der Deutsche Bundestag hat das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Das ist ein erster Schritt um den Flüchtlingszustrom zu bewältigen. Es enthält zahlreiche Änderungen des geltenden Rechts mit dem Ziel, Anreize zu reduzieren und Asylverfahren zu beschleunigen. Am 1. November 2015 wird das Gesetz in Kraft gesetzt. Folgende Regelungen sind enthalten:

- Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten Bereits vor einigen Monaten sind die sicheren Herkunftsstaaten um Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien erweitert. Durch das neue Asylgesetz kommen die Länder Kosovo, Montenegro und Albanien dazu. Damit sind jetzt alle Westbalkanländer sichere Herkunftsstaaten. Wirtschaftsflüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten sollen konsequent aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Sie werden bis zum Ende des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und nicht auf die Kommunen oder staatliche Gemeinschafts-unterkünfte verteilt.

- Abbau von Fehlanreizen Wir reduzieren Anreize, die dazu führen, dass in Deutschland ein Antrag auf Asyl gestellt wird, obwohl der Antragsteller nicht schutzbedürftig ist: In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen. Da Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten keine Bleibeperspektive haben, gilt für sie (die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben) jetzt ein Beschäftigungsverbot. Aus dem gleichen Grund gibt es für diese Flüchtlinge auch keine Integrationskurse, keine berufsbezogenen Sprachkurse und keine Heranführung an den Arbeitsmarkt. Ein weitere wichtige Änderung ist: Für vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Ausreisedatum bereits feststeht, wird die Unterstützung auf das sogenannte physische Existenzminimum, das unabdingbar Notwendige beschränkt - nur Essen und Dach über dem Kopf, keine Kleidung!

- Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten Zudem haben sich Bund und Länder auf die konsequente Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern verständigt. Wem kein Asyl zusteht, der muss unser Land zügig wieder verlassen. In Zukunft dürfen Abschiebungen auch nicht mehr angekündigt werden, um das mögliche Untertauchen zu verhindern.

- Unterkünfte schneller bauen Ein Teil des Gesetzes zur Asylverfahrensbeschleunigung betrifft auch Änderungen im Bauplanungsrecht. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

- Hilfen für minderjährige Flüchtlinge Der Bundestag hat das auch Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, zu verbessern. Um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten für eine angemessene Versorgung gibt, wird es künftig eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht geben. Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.

- Integrationskurse und Beschäftigung Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden.

- Entlastung der Länder Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zur Zeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt ist die Beschleunigung der Verfahren. 2. Zurückweisung von Flüchtlingen durch das Landgrenzenverfahren – der nächste Schritt Seit einigen Wochen haben wir an der deutschen Grenze wieder Kontrollen eingeführt. Das war wichtig, um wieder zu geordneten Verfahren zurück zu gelangen. Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland hat dadurch jedoch nicht abgenommen. Die Belastungsgrenze ist für viele Kommunen und Landkreise erreicht. Wer die Situation vor Ort kennt, weiß: Wir müssen so schnell wie möglich handeln und den Zustrom reduzieren. Neben der dringend notwendigen, effektiven Sicherung der EU-Außengrenzen ist das Zurückweisen an der deutschen Grenze ein weiteres, wichtiges Signal, um die Zuwanderung zu begrenzen. Dafür brauchen wir das Landgrenzenverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive an der Grenze zurückzuweisen. Es freut mich daher, dass sich CSU und CDU grundsätzlich auf die Einführung dieses Verfahrens geeinigt haben und an der Umsetzung gearbeitet wird. Dieses Signal ist dringend nötig und deshalb werden wir die Einführung des Verfahrens auch gegenüber der SPD weiterhin konsequent einfordern. 3. Faire Verteilung in Deutschland und Europa Wir können die Flüchtlingskrise nicht ohne Europa lösen. Wir brauchen ein solidarisches Europa. Deshalb steht die Europäische Union jetzt in der der Pflicht. Bisher versagt sie aber aus meiner Sicht. Das Dublin-Abkommen wird einfach nicht mehr eingehalten.

- Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU Die Festlegung von EU-weiten Kontingenten zur Verteilung von Bürgerkriegsflüchtlingen ist dringend notwendig. Immerhin hat die EU sich jetzt auf die Verteilung von 160.000 Flüchtlingen innerhalb Europas geeinigt. Das ist der erste wichtige Schritt zur Einführung einer dauerhaften quotenmäßigen Verteilung in Europa. Da muss aber noch mehr kommen!

- Einrichtung von sogenannten Hotspots In den Registrierungszentren in den Ersteinreiseländern muss endlich konsequent die Identifizierung und Registrierung erfolgen, um von dort Umsiedlungen bzw. Rückführungen zu ermöglichen. In Griechenland ist jetzt das erste Zentrum errichtet worden und die ersten Flüchtlinge werden von dort aus verteilt.

- Einsatz der Bundesregierung für Maßnahmen auf EU-Ebene Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung bei den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union dafür stark gemacht, dass:

  • in Bezug auf Syrien unter Beteiligung der Europäischen Union stärkere internationale Anstrengungen zur Lösung des Konflikts unternommen werden;
  • die Finanzmittel für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), des Welternährungsprogramms sowie für den EU-Treuhandfonds für Afrika erhöht werden;
  • die EU-Außengrenzen durch zusätzliche Ressourcen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen EASO und Europol sowie durch Unterstützung durch die Mitgliedstaaten besser gesichert werden;
  • von der syrischen Flüchtlingskrise besonders betroffene Anrainerstaaten wie Libanon, Jordanien und die Türkei finanziell und logistisch unterstützt werden.