Heute wurde die von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Förderrichtlinie für den Breitbandausbau beschlossen. Ziel des ersten Bundesförderprogramms für den Netzausbau ist es, in den kommenden drei Jahren hochleistungsfähige Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu schaffen. Das Förderprogramm des Bundes ermöglicht einen flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit 50 Mbit pro Sekunde. Yvonne Magwas MdB: "Mit dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau schließen wir die weißen Flecken auf der Landkarte. Insgesamt nehmen wir für die Förderung 2,7 Milliarden Euro in die Hand.
Das Geld investieren wir gezielt in Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet. Damit legen wir die Grundlage, bis 2018 schnelles Internet für alle in Deutschland zu schaffen." Das Bundesförderprogramm richtet sich an Kommunen und Landkreise. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell). Der Netzausbau wird technologieneutral gefördert. Auch für Beratungsleistungen wird Kommunen und Landkreisen Geld zur Verfügung gestellt. Fördersätze: Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag an Bundesförderung pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Bundesländer, ist möglich und erwünscht. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 10 Prozent. Netzausbau-Projekte werden anhand transparenter Kriterien (Scoring) bewertet. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung. Unabhängig davon können Planungs- und Beratungskosten ab sofort mit bis zu 100 Prozent und einem Maximalbetrag von 50.000 Euro gefördert werden.
Damit wird ein zusätzlicher Anreiz dafür geschaffen, schnell mit den Planungen zu beginnen. Yvonne Magwas MdB: "Es würde mich freuen, wenn vogtländische Kommunen von diesem Programm Gebrauch machen und entsprechend profitieren würden." Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie im Anhang. Diese tritt mit der Unterschrift des Bundesministers in Kürze in Kraft.