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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sorgt für Aufruhr. Sieben Apotheker aus dem Göltzschtal baten jetzt die Bundestagsabgeordnete um Hilfe. Yvonne Magwas sagt Unterstützung zu. Der Europäische Gerichtshof entschied vor zwei Monaten, dass EU-ausländische Versandapotheken nicht zur Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet sind, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente an Kunden in Deutschland versenden. Damit haben sie einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber der deutschen Apotheken. Unsere Apotheken im ländlichen Raum fürchten nun um ihre Existenz. Zu Recht. Aber ein Wegfall darf nicht passieren, hier müssen Lösungen her, fordert Yvonne Magwas.
Derzeit gibt es 20.000 Apotheken in Deutschland. Sie sind wichtige Anlaufpunkte, bieten ein besonderes Beratungs- und Serviceangebot, ersetzen auch kleine Gänge zum Hausarzt. Beim Austausch mit den vogtländischen Apotheken wurde schnell klar: Ein flächendeckendes und wohnortnahes Apothekennetz muss Priorität haben. Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren sowie verlässlichen medizinischen Versorgung und ein gelebtes Stück Sozialwesen. Keine Versandapotheke kann tägliche Notdienstschichten, Botendienste oder persönliche Beratungen bieten.
Deshalb mache ich mich für den Erhalt einer Preisstabilität auf dem verschreibungspflichtigen Arzneimittelmarkt stark und befürworte ein Versandhandel-Verbot in diesem Zusammenhang, so die CDU-Politikerin. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Versandhandel von rezeptpflichtigen Medikamenten in Deutschland verboten werden soll. Der Großteil der EU-Mitgliedsstaaten hat bereits so ein Verbot erlassen. Nun liegt es am Koalitionspartner SPD diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen.
Hintergrund:
Die Preisbindung wurde in Deutschland eingeführt, damit Medikamente nicht zu teuer werden und eine gerechte Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Das Verbot von Boni-Systemen oder Rabatten wurde zum Wohl der Kunden verordnet. Der EuGH stellt in seinem Urteil am 19. Oktober fest, dass die deutsche Preisbindung für RX-Arzneimittel in den Schutzbereich der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV eingreift. Danach dürfen die Mitgliedstaaten keine mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung vornehmen, die geeignet sind, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern. Die deutsche Preisbindung gelte zwar für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gleichermaßen, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben. Jedoch benachteilige die Preisbindung (Versand-)Apotheken aus anderen Mitgliedstaaten stärker als im Inland ansässige Apotheken, da der Preiswettbewerb für Versandapotheken aufgrund ihres eingeschränkten Leistungsangebots ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sei als für traditionelle Apotheken. Von ihm hänge ab, ob Versandapotheken einen unmittelbaren und konkurrenzfähigen Zugang zum deutschen Markt fänden.