Eines der zentralen Reformvorhaben der Koalition wurde diese Woche im Parlament beschlossen. Da ab 2019 der Solidarpakt II und der Länderfinanzausgleich auslaufen, bestand die Notwendigkeit frühzeitig die Geldströme zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Mit einem umfangreichen Gesetzgebungspaket, zu dem auch Grundgesetzänderungen gehören, soll nachhaltig für finanzielle Planungssicherheit in Bund und Ländern von 2020 bis mindestens 2030 gesorgt werden.
Der Bund kommt den Ländern finanziell weit entgegen und erhält dafür zusätzliche Beteiligungs- und Kontrollrechte. Im Vordergrund dieser Reform steht die gesamtstaatliche Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Denn es sollen in ganz Deutschland gleichwertige Lebensverhältnissen vorherrschen. Der Bund wird die Länder mit etwa zehn Milliarden Euro zusätzlich unterstützen und sie damit finanziell enorm entlasten. Unterschiede in der Finanzkraft der Länder werden künftig nicht mehr durch einen horizontalen Finanzausgleich untereinander abge-federt, sondern über die Verteilung des Länder-anteils an der Umsatzsteuer. Ergänzend erklärt sich der Bund zu einer jährlichen zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Entscheidend dafür ist auch, dass nach der verfassungsrechtlichen Schuldenregel die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen.
Strukturelle Verbesserungen
Im Gegenzug konnten strukturelle Verbesserungen im Bund-Länder-Verhältnis erreicht werden. So wird der Stabilitätsrat gestärkt, indem er die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene überwacht. Im parlamentarischen Verfahren wird dem Bund künftig ein größerer Einfluss auf die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Verwendung der Bundesmittel gesichert. Zudem werden die Weisungsmöglichkeiten des Bundes beim Steuervollzug gestärkt und der Vollzug im Finanzwesen somit effizienter gemacht. Aus gesamtstaatlicher Sicht ist die jetzt beschlossene Neuregelung ein wichtiger und entscheidender Schritt. Vor allem bei der Steuerverwaltung, Kontroll- und Weisungsrechten des Bundes und der Digitalisierung wurden wichtige Fortschritte erzielt, die zu einem Bürokratieabbau und einer Vereinfachung von Entscheidungs-prozessen führen werden.
Teil des Pakets ist auch eine Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern bei den Schulfinanzen. So wird die verfassungs-rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen unterstützen kann — hierfür werden rund 3,5 Milliarden Euro bereit gestellt. An der Kern-zuständigkeit der Länder für das Bildungswesen ändert sich damit nichts. Bildung ist für die Zukunft Deutschlands ein entscheidender Bereich, für den so gezielte Hilfen geschaffen wurden, die Kindern zugutekommen. Als Land ohne Rohstoffe sind kluge Köpfe unsere Zukunft.
Bessere Infrastruktur für eine starke Wirtschaftsnation
Ebenfalls im Paket enthalten: der Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen. Dieser wird künftig über eine Infrastrukturgesellschaft organisiert — das baut Reibungsverluste zwischen Bundes- und Länder-zuständigkeiten ab und sorgt dafür, dass die Autobahnen bundesweit auf einheitlich hohem Niveau geplant, gebaut und unterhalten werden können. Eine Privatisierung der Autobahnen wird dabei im Grundgesetz ausgeschlossen.
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende
Bisher bestand Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und maximal 72 Monate lang. Jetzt wird der Anspruch ausgeweitet: Künftig gilt er für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungs-dauer. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II angewiesen sind, gibt es darüber hinaus einige Sonderregelungen.
Des Weiteren wird durch eine neue Bundeskompetenz die Grundlage für ein Bürgerportal, mit dem die Dienstleistungen von Bund und Ländern digital leicht erreichbar sein werden, geschaffen.
Yvonne Magwas begrüßt das Reformpaket: „Die Reform ist ein Meilenstein. Sie stellt die Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf ein vollkommen neues Fundament und beinhaltet nachhaltig gedachte und notwendige Regelungen, da der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II Ende 2019 auslaufen. Zudem wird dann in den Ländern einheitlich die Schuldenbremse greifen. Die Reform schafft somit existentielle Strukturen, um die Finanzbeziehung in unserem föderalen System zukunftsfest zu machen. Der Bund trägt die Verantwortung für das Ganze und muss zeitgleich die Kompetenzen besitzen, um umfassend effizient zu handeln. Auch Sachsen und das Vogtland werden von den Neuerungen ab 2020 deutlich profitieren.“
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinananzministeriums.