Der Union ist es nach intensiven und äußerst schwierigen Beratungen mit unserem Koalitionspartner gelungen, eine Einigung beim Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) zu erreichen. Großen Anteil an diesem politischen Erfolg hatten die ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, die mit unermüdlichen Fleiß und viel Ausdauer für das Zustandekommen gearbeitete haben.
Das NEMoG nimmt zwei Bereiche in den Fokus:
• die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte und
• die vermiedenen Netzentgelte
Zur Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ermächtigen wir die Bundesregierung, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Dabei sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- 1. Die Übertragungsnetzentgelte sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise angeglichen werden, so dass Anfang 2023 bundesweit ein einheitliches Niveau erreicht wird.
- 2. Die Offshore-Anbindungskosten, die aktuell in einer Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro pro Jahr anfallen, werden aus den Übertragungsnetzentgelten herausgelöst und künftig über eine gesonderte Umlage, die sog. Offshore-Haftungsumlage, gewälzt. Für die energieintensive Industrie findet hierbei eine Kostenbegrenzung entsprechend der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes statt.
- 3. Die Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sieht zusätzlich vorsorglich eine Stromkostenbegrenzung für die stromintensive Industrie vor, die dann relevant wird, wenn die Europäische Kommission die Reglung zur Überführung der Offshore-Kosten –wider Erwarten- nicht beihilferechtlich billigen sollte.
Bei dem Anspruch auf Zahlung vermiedener Netzentgelte ist zwischen volatilen und steuerbaren Anlagen zu unterscheiden. Vermiedene Netzentgelte für volatile Bestandsanlagen sollen in drei Jahresschritten ab 2018 abgeschmolzen werden. Neue Anlagen erhalten ab 2018 keine vermiedenen Netzentgelte mehr.
Diese Lösung ist ein gutes Ergebnis. Aus unserer Sicht ist es systematisch richtig, die vermiedenen Netzentgelte für volatile Erzeugungsanlagen abzuschaffen. Diese Anlagen haben aufgrund der stark schwankenden Stromerzeugung keine netzentlastende Wirkung. Im Gegenteil: Sie führen zu mehr Netzausbau und damit zu steigenden Kosten.
Im Fall steuerbarer Stromerzeugungsanlagen haben wir uns auf einen Beibehaltung vermiedener Netzentgelte für Bestandsanlagen verständigt. Sie werden ab 2018 dauerhaft auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren. Dabei werden die Offshore-Anbindungskosten des Jahres 2016 herausgerechnet, weil dezentrale Anlagen keinen Beitrag zur Vermeidung dieser Kostenposition leisten können. Die vermiedenen Netzentgelte für neue steuerbare Anlagen bleiben bis Ende 2023 erhalten.
Mit der erzielten Lösung haben wir einen insgesamt vernünftigen Weg für eine bundesweite Angleichung der Übertragungsnetzentgelte gefunden und können auch mit der Lösung bei den vermiedenen Netzentgelten zufrieden sein. Gleichwohl hätten wir aus der ostdeutschen Sicht eine sofortige bundeseinheitliche Lösung präferiert. Dies war nicht erreichbar, weil unser Koalitionspartner von der SPD und westdeutsche Länder, allen voran Nordrhein-Westfalen, Nachteile für ihre Unternehmen geltend gemacht haben.
Yvonne Magwas