"Ich sehe keine Notwendigkeit den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch zu verändern.
Das Werbeverbot ist aus meiner Sicht ein richtiger und wichtiger Teil eines Kompromisses zum Schwangerschaftsabbruch, der zum einen dem Schutzauftrag für das ungeborene Leben nachkommt, gleichzeitig aber auch der Lage ungewollt schwangerer Frauen gerecht wird. Leider wird in der aktuellen Diskussion das Festhalten am Werbeverbot – so scheint es – oft mit einem Festhalten an „überholten“ Rollenklischees gleichgesetzt. Das stimmt nicht.
Für mich ist klar, dass jede Frau frei darüber entscheidet, ob und wann sie Kinder haben will, welche Partner sie hat, welche Verhütungsmittel sie anwendet und wie sie Beruf und Familie vereinbaren will. Ist ein Kind gezeugt, geht es aber nicht nur um sie selbst, sondern auch um das Lebensrecht des Ungeborenen. Vor allem sind Frauen, die sich mit einer Abtreibung auseinandersetzen müssen, in einer emotionalen Ausnahmesituation, in einem Abwägungsprozess, der den meisten sehr schwer fällt. Sie sollten deshalb gut informiert sein und möglichst eine freie, unbeeinflusste Entscheidung treffen. Wir haben aus diesem Grund ein umfassendes Informations- und Beratungssystem etabliert. Die Frauen bekommen alle notwendigen Informationen, auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Sie bedürfen oftmals zudem psychologischer Betreuung, sollen persönliche Fragen besprechen können, dies alles in einer geschützten und vertrauten Atmosphäre, frei von wirtschaftlichen Interessen.
Im Umkehrschluss: Wenn ein wirtschaftliches Interesse dahinter steht, ist es fraglich ob die Information wirklich unbeeinflusst gegeben wird.
Wer also den §219a Strafgesetzbuch aufheben möchte, fördert ein Geschäftsmodell, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Offene Werbung in allen Medien wäre die Konsequenz - das ist in meinen Augen inakzeptabel.
In der gesamten aktuellen Diskussion geht es ja auch nicht um eine Betroffene, die keine Unterstützung bekommen hat, sondern um eine Ärztin, die wusste was sie tut, die wusste, dass Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu strafrechtlichen Konsequenzen führt. In diesem Zusammenhang ist es aus meiner Sicht auch wichtig, sich vor Augen zu führen, dass Ärzte zum Leben retten antreten, wenn man es auf einen Punkt bringen muss. Das ist sicher sehr vereinfacht, aber es trifft zu."