Ländlicher Raum
08.05.2018

Vogtländer können Baukindergeld ab August beantragen
Schnell und rückwirkend

Portrait YM online
Tobias Koch

Baukindergeld kommt zügig auf den Weg: Das von der Großen Koalition versprochene Programm soll bundesweit rückwirkend zum 1. Januar 2018 greifen. Ab August können Familien Anträge bei der KfW stellen. Für jedes Kind zahlt der Staat 1.200 Euro Zuschuss im Jahr. Das gilt für Familien mit einem Brutto-Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Die Auszahlung ist für Herbst geplant.


„Das sind gute Nachrichten für Familien, davon profitieren auch die Vogtländer. Das Baukindergeld wirkt vor allem im ländlichen Raum und trägt zu dessen Attraktivität bei. Eigentum ist ein Stabilitätsanker in den ländlichen Räumen und deshalb zu unterstützen. Wichtig ist zudem, dass die Beantragung bürokratiearm ist“, so Yvonne Magwas.


Detaillierte Hintergründe:
Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilien neu bauen oder erwerben. Dabei darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei einer Familie mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Das heißt: Für eine Familie mit zwei Kindern ist die Einkommensgrenze bis 105.000 Euro gültig, bei drei Kinder 120.000 Euro. Maßgebend sind dabei die durchschnittlichen Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragsstellung. Nachgewiesen kann diese einfach mit dem Steuerbescheid.

Die Förderung gilt für alle Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, welche seit dem 1. Januar diesen Jahres neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte. Werden diese Kriterien erfüllt, erhalten die Antragssteller einen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind (unter 18 Jahren) und pro Jahr. Dieser wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Für eine Familie mit zwei Kindern wäre das eine Summe von 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro. Die Anträge für die Förderung können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.