Deshalb ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass sich die Bundesregierung ihrer Vorbildfunktion bewusst ist und als ein Ziel ihrer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie festgehalten hat, dass die gleichberechtigte Teilhabe in Leitungsfunktionen des Öffentlichen Dienstes bis spätestens Ende 2025 für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festgeschrieben wird. Gut ist auch, dass die Gleichstellungsstrategie eine Prüfung vorsieht, wie das FüPoG auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auf Bundesebene ausgeweitet werden kann. Es ist wichtig, dass in allen gesellschaftlichen Bereichen die gleichen Zielsetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen gelten", so Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.