Gruppe der Frauen
26.08.2020

Verbot von Kinder-Sexpuppen ist überfällig
Bundesjustizministerin Lambrecht muss Verbot energisch angehen und darf das Problem nicht relativieren

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Tobias Koch
Am Montag, dem 24. August 2020, wurde auf SAT.1 in der Sendung AKTE der Beitrag „Kindliche Sexpuppen – wieviel Kinderpornografie ist in Deutschland erlaubt?“ ausgestrahlt. Dazu erklärt Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Herstellung, Vertrieb, Verkauf und Besitz von Kinder-Sexpuppen gehören in Deutschland aus Sicht der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umfassend verboten. Es ist erschreckend, dass Kinder-Sexpuppen hierzulande frei verkäuflich sind. Diese Kinderattrappen verharmlosen den sexuellen Umgang mit Kindern und sie ermöglichen potenziellen Tätern, den Missbrauch an Kindern einzuüben. Die aktuelle Rechtslage lässt zu viele Spielräume im Umgang mit Kinder-Sexpuppen. Leider lassen die in der Fernsehsendung zitierten Äußerungen aus dem Bundesjustizministerium unter Ministerin Christine Lambrecht ein konsequentes Vorgehen vermissen. Das Problem wurde im Haus der Bundesjustizministerin offenbar noch gar nicht als solches erkannt. Das ist inakzeptabel.

Die aktuellen Missbrauchsfälle zeigen deutlich, dass im Kampf gegen Kindesmissbrauch dringend nachgebessert werden muss. Dazu gehört auch ein Verbot von Kinder-Sexpuppen. Wir erwarten von der Bundesjustizministerin klare strafrechtliche Regelungen. Darüber hinaus muss es auch umfangreiche Präventionsmaßnahmen geben. Dazu gehören etwa flächendeckende Therapieangebote, ähnlich dem Netzwerk ‘Kein Täter werden‘ an der Berliner Charité.“