Zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit startet die Ausschreibung des Bundesprogramms „Jugend erinnert“ mit der Förderrichtlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“. Ab sofort können gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildung Projekte beantragen, die sich mit der SED-Diktatur befassen.
Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas sagt: „Es ist wichtig, dass wir die jungen Menschen erreichen, ihnen erzählen wie es damals war und was sie daraus für ihr eigenes Leben und ihre Rolle in der heutigen Gesellschaft lernen können. Ich empfehle den vogtländischen Einrichtungen, sich zu beteiligen und davon zu profitieren.“ Zielgruppe des Programms sind junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die sich mit dem SED-Unrecht und seinen Folgen auseinandersetzen wollen. Neben der Vermittlung historischen Wissens geht es darum, das Demokratieverständnis zu stärken.
Das Förderprogramm motiviert Aufarbeitungseinrichtungen wie Gedenkstätten, Museen oder Wissenschaftsorganisationen, sich mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie Jugendorganisationen zu vernetzen. Aus solchen Kooperationen sollen zeitgemäße, innovative Bildungsformate für und mit jungen Menschen geschaffen und weiterentwickelt werden. Gefördert werden Vorhaben, die in der Art der Kooperation, der Nutzung neuer Methoden oder durch die überregionale Anwendbarkeit ihrer konzeptionellen Ansätze gesamtstaatliche Wirkung entfalten. Förderwürdige Projekte werden in Höhe von in der Regel 40.000 Euro bis 200.000 Euro über eine Laufzeit bis maximal Ende 2023 bezuschusst.
Anträge auf Förderung können bis zum 15.02.2021 bei der Bundesstiftung Aufarbeitung gestellt werden. Informationen zur Bewerbung finden Sie auf www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/foerderprogramme/jugend-erinnert
Ansprechpartnerin ist Dr. Christine Schoenmakers. Sie ist zu erreichen per Mail über c.schoenmakers@bundesstiftung-aufarbeitung.de oder telefonisch unter Tel.: +49 (0) 30-31 98 95-332.