Die NEUSTARTHILFE kann ab sofort über die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Sie richtet sich insbesondere an Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung.
Das Wichtigste auf Basis der Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums:
- Mit der Neustarthilfe erhalten Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, einen einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.21, wenn ihre wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch Corona Einbußen erlitten hat.
- Soloselbständige, die als natürliche Personen selbständig tätig sind, können seit dem 16.02.21 Anträge stellen.
- Antragstellungen für Soloselbständige, die auch Umsätze mit Personen- oder Kapitalgesellschaften erzielen, starten in einem zweiten Antragsschritt (vss. im März). Der zweite Antragschritt ist erforderlich, da es sich bei der Einbeziehung von Umsätzen juristischer Personen um rechtlich komplexere Konstellationen handelt.
- Die Neustarthilfe beträgt in der Regel 25 % des Jahresumsatzes 2019.
- Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Nach Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet, auf den die Soloselbständigen Anspruch haben.
- Soloselbständige dürfen den Zuschuss in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 % zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist der Zuschuss (anteilig) zurückzuzahlen.
- Antragsberechtigt sind auch Beschäftigte in den darstellenden Künsten, die kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen ausüben, sowie unständig Beschäftigte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen.
- Anträge können auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden, mithilfe des von der Steuererklärung bekannten ELSTER-Zertifikats. Die Auszahlung erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung durch die Bundeskasse.
- Hinsichtlich der Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben.
Ein gutes FAQ finden Sie hier.