Bundestag
20.05.2021

Filmförderungsgesetz wird verlängert
Plenarrede im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen.

Yvonne Magwas in ihrer Plenarrede:
"Mit der Verlängerung des Filmförderungsgesetz sichern wir in Pandemiezeiten die deutsche Filmförderung und schaffen gleichzeitig Raum für eine gründliche Vorbereitung der großen Novelle mit einer Neuausrichtung der Filmförderung in zwei Jahren.
Mit Blick auf die Verwerfungen durch die Pandemie haben wir im Verlängerungsgesetz die Mittelverwendung durch den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt flexibilisiert sowie die Sperrfristen in Fällen höherer Gewalt gelockert. Zudem setzen wir neue Standards bei der Nachhaltigkeit sowie der Geschlechtergerechtigkeit beim Film.
Dem Wunsch der Kinos nach einer Branchenlösung bei den Sperrfristen sind wir ebenso im Übergangsgesetz nachgekommen. Dabei verhandeln die Verbände auf der Grundlage des durch FFA-Richtlinie gesetzten Rahmens eine vom Gesetz nach unten abweichende Vereinbarung der Kinoauswertung. Mit dieser Regelung ermöglichen wir der Branche - angesichts des auch durch Corona veränderten Nutzungsverhaltens des Publikums - aktiv auf dynamische Marktentwicklungen zu reagieren. Das ist eine große Chance."